Guter Wein verdient die richtigen Bedingungen – und gehört nahtlos ins Küchendesign. Die Klarstein illuminosa ist ein Einbau-Weinkühlschrank für 19 Flaschen, der sich lückenlos in jede Küchenzeile einfügt: kein Kompromiss zwischen Funktion und Optik, kein störendes Surren im Hintergrund. Geräuschpegel: nur 40 dB.
Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe abbaut. Innen sorgt blaues LED-Licht für eine edle Präsentation deiner Sammlung. Das Kompressorkühlsystem hält die Temperatur zuverlässig stabil – auch wenn die Küche im Sommer warm wird. Der einstellbare Temperaturbereich von 7–18 °C bewahrt Aromen und Geschmacksprofile jeder Flasche. Vibrationsgedämmte Lagerung schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung.
Die doppelt isolierte Glastür mit Edelstahlgriff blockiert UV-Strahlung, die Wein langfristig schädigt. Buchenholzregale halten Flaschen horizontal – entscheidend dafür, dass Korken nicht austrocknen. Ein Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche aus der Umgebung auf.
Ob ein offener Weißwein auf Serviertemperatur, ein Rotwein, der noch einige Jahre reifen soll, oder die Hausbar für Gästeabende – die illuminosa passt in jedes Szenario. Beliebt in privaten Weinecken ebenso wie in der Gastronomie.
Warum die Klarstein illuminosa? Kompressorkühlung, UV-Schutzglas, leise Buchenholzregale und ein schlankes Einbauformat für 19 Flaschen – das ist der Weinkühlschrank, der keinen Kompromiss eingeht. Hol dir die illuminosa und gib deinen Weinen den Platz, den sie verdienen.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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