Wer einmal mit Gas gekocht hat, will nicht mehr zurück: Die Einbau-Gaskochfläche von Klarstein liefert sofortige Hitze, präzise Flammenregulierung und echte Kontrolle über jeden Garprozess – vom sanften Köcheln bis zum kraftvollen Wok-Anbraten. Mit einer Gesamtleistung von 8.000 W und vier leistungsstarken Sabaf-Brennern ist diese Kochfläche das Herzstück einer professionell ausgestatteten Haushaltsküche.
Die Flamme folgt dem Regler ohne jede Verzögerung – kein Vorheizen, kein Nachregeln. Das macht den Unterschied bei Techniken, die präzise Temperatur fordern: scharfes Anbraten, Flambieren oder schonendes Dünsten. Gusseiserne Roste sorgen dabei für einen sicheren Stand jedes Topfes und jeder Pfanne – vom kleinen Stieltöpfchen bis zum schweren Gusseisenbräter.
Sicherheit ist fest eingebaut: Das Flame Failure Device (FFD) stoppt die Gaszufuhr automatisch, sobald eine Flamme erlischt – ohne Eingriff, ohne Kompromiss. Die elektrische Zündung per Knopfdruck macht Streichhölzer überflüssig. Das Edelstahlgehäuse widersteht dem täglichen Küchenalltag und bleibt leicht zu reinigen.
Kompatibel mit Erdgas und Flüssiggas (LPG) – die Kochfläche funktioniert überall dort, wo ein Gasanschluss vorhanden ist. Werkseitig für Erdgas eingestellt. Konzipiert zum Einbau in die Küchenzeile – bitte die Mindestabstände gemäß Montageanleitung einhalten, um einen einwandfreien Betrieb zu gewährleisten. Die Installation muss von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden.
Hol dir die Kontrolle über deine Küche zurück – mit einer Gaskochfläche, die professionelle Kochleistung für den Alltag mitbringt. Bestell die Klarstein Einbau-Gaskochfläche heute und erlebe den Unterschied beim ersten Anbraten.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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