5 Flammen für maximale Vielfalt beim Kochen: Auf dem geräumigen Ignito Chef Edition 5 Zonen Gaskochfeld von Klarstein befinden sich fünf hochwertige Sabaf-Brenner, die mit einer Leistung von jeweils einmal 3,6 kW, 3,0 kW und 1 kW sowie zweimal 1,75 kW ordentlich einheizen. Durch die unterschiedlichen Brenner-Größen ist dasKochfeld für vielfältige Mahlzeiten geeignet. Die Bedienung ist dabei dank der selbsterklärenden Symbole an den großen Drehknöpfen absolut intuitiv: du kannst die Hitzezufuhr während des Kochvorgangs immer wieder direkt anpassen und die Gasflammen werden, ohne zusätzliches Feuer, bequem per SnapJetIgnition-System entfacht. Die Brenner verteilen die Hitze von der Mitte bis zu den Rändern deiner Töpfe oder Pfannen, so wird alles gleichmäßig gegart. Die drei abnehmbaren Kreuze aus massivem Gusseisen sind für beinahe alle Arten von Kochgeschirr geeignet und sitzen passgenau und kippsicher über den Flammen. Der zusätzliche Aufsatzring leistet beim Kochen mit einem Wok hervorragende Arbeit.
Nach dem Kochen kannst du das Gaskochfeld bei Bedarf ganz einfach reinigen: Zu diesem Zweck besitzt es eine Beschichtung aus leicht zu säuberndem, gehärtetem Keramikglas. Das sieht nicht nur unglaublich gut aus, es ist auch wunderbar pflegeleicht.
Effizientes Kochen bei niedrigeren Kosten mit allen Vorteilen des Gasherds: Das Ignito Chef Edition 5 Zonen Gaskochfeld von Klarstein überzeugt nicht nur Hobbyköche.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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