Volle Kontrolle über die Flamme – sofort, ohne Vorheizen. Das ist der Grund, warum Profiköche Gas der Induktion vorziehen. Die Klarstein Ignito 5 bringt genau diese Kontrolle in deine Küche: 5 Kochzonen, 3,6 kW Gesamtleistung und ein Einbauformat, das sich nahtlos in jede Küchenzeile fügt.
Dreh am Regler – und die Flamme reagiert augenblicklich. Vom kräftigen Anbraten bis zum sanften Köcheln lässt sich die Hitze präzise steuern, ganz ohne Wartezeit. Das macht die Ignito 5 zur ersten Wahl für Wok-Gerichte, Flambieren und alles, was schnelle Temperaturwechsel verlangt.
Die fünf Sabaf-Brenner – hochwertige italienische Qualitätsbrenner – sorgen für eine gleichmäßige Wärmeverteilung unter jedem Topf, ob Wok oder kleiner Stieltopf. Gusseiserne Roste halten das Kochgeschirr stabil und leiten die Hitze gleichmäßig weiter. Das Edelstahlgehäuse lässt sich einfach reinigen und behält seinen Glanz auch nach täglichem Gebrauch.
Die automatische Flammensicherung (Flame Failure Device, FFD) stoppt die Gaszufuhr sofort, wenn eine Flamme unerwartet erlischt. Die elektrische Zündung zündet jeden Brenner sicher mit einem einzigen Tastendruck – ganz ohne Streichhölzer. Die Ignito 5 ist ab Werk auf Erdgas (20 mbar) eingestellt und lässt sich auf Flüssiggas/LPG (50 mbar) umrüsten – ein praktischer Vorteil, wenn sich der Gasanschluss ändert. Gasschlauch und Druckregler sind separat erhältlich. Der Einbau muss von einer Fachkraft vorgenommen werden.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.