Wer größere Vorräte einfrieren will, braucht mehr als ein kleines Gefrierfach – er braucht eine echte Tiefkühltruhe. Die Klarstein Iceblokk 80 bietet 78 Liter Nutzvolumen, arbeitet mit gerade einmal 40 dB und lässt sich dank horizontaler Bauweise besonders einfach beladen und organisieren.
Der Zugang von oben macht den Unterschied: Statt zu knien und zu suchen, öffnest du den Deckel und hast den gesamten Inhalt auf einen Blick. Der mitgelieferte Hängekorb hält häufig benötigte Lebensmittel griffbereit, der große Raum darunter bietet Platz für sperrige Vorräte. Dank der Bodenrollen lässt sich die Truhe auch vollbeladen problemlos verschieben – ideal, wenn der Stellplatz im Keller, in der Garage oder im Ferienhaus nicht von Anfang an feststeht.
Die Temperatur lässt sich stufenlos zwischen -15 und -26 °C regeln – sieben klar beschriftete Leistungsstufen machen die Einstellung unkompliziert. Für das Abtauen sorgt das Ablassventil an der Unterseite; ein aufwendiges manuelles Abtauen entfällt dadurch weitgehend. Das Kältemittel R600a kommt mit einem geringen Treibhauspotenzial aus.
Energieklasse E. Geeignet für Familien mit Platzbedarf, Wochenendhäuser, Jagd- und Gartenhaushalte sowie kleine Gewerbebetriebe, die verlässlichen Tiefkühlraum ohne aufwendige Installation benötigen.
Hol dir die Klarstein Iceblokk 80 – die Tiefkühltruhe, die so viel fasst, wie du wirklich brauchst.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.