42 bis 56 m² Wohnraum, und die Hitze macht trotzdem keinen Halt? Die Klarstein Iceblock Prosmart kühlt mit 12.000 BTU / 3,5 kW auch großzügige Wohnzimmer, offene Bürobereiche oder Hotelzimmer zuverlässig herunter – ganz ohne Festinstallation, ganz ohne Handwerker.
Das Gerät vereint drei Funktionen in einem: mobile Klimaanlage, Ventilator und Luftentfeuchter. Die Temperatur lässt sich stufenlos zwischen 16 und 30 °C einstellen, der Luftdurchsatz erreicht bis zu 340 m³/h. Energieeffizienzklasse A bedeutet: bis zu 30 % niedrigere Betriebskosten im Vergleich zu Standard-Effizienzklassen – auch im Dauerbetrieb bleibt der Stromverbrauch mit 1.345 W im Rahmen.
Die volle Steuerung liegt in deiner Hand – wortwörtlich. Über die Klarstein App lassen sich Temperatur, Betriebsmodus, Zeitplan und Gerätestatus jederzeit und von überall einstellen. Amazon Alexa und Google Home sind vollständig integriert: Ein Sprachbefehl genügt, um die gewünschte Temperatur abzurufen. Das Kühlmittel R290 (160 g) hat ein geringes Treibhauspotenzial und gehört zu den effizientesten Kältemitteln seiner Klasse. Mitgeliefert werden ein teleskopischer Abluftschlauch sowie eine Fensterabdichtung für schnelle, rückstandslose Aufstellung.
Besonders praktisch für alle, die ihren Wohnraum von unterwegs vorbereiten: Programmiere die Iceblock Prosmart per App, bevor du nach Hause kommst – und tritt in eine angenehm temperierte Wohnung ein, ohne eine Minute zu warten. Der 24-h-Timer erlaubt stundengenaue Planung, der Schlafmodus reduziert die Lüfterdrehzahl automatisch und senkt die Kühlleistung nach 1 und 2 Stunden ab – für ruhige Nächte ohne Unterbrechungen.
Ob Wohnung, Homeoffice, Kanzlei oder Hotelzimmer mit 42–56 m²: Die Klarstein Iceblock Prosmart ist das mobile Klimasystem, das sich dem Alltag anpasst – nicht umgekehrt. Hol dir die kühle Seite des Sommers.
Artikel gehört zur Kategorie: Klimaanlagen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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