Some like it hot: Der Klarstein Hot Spring Plus Heißwasserspender versorgt Haushalte und Büros zuverlässig mit heißem Wasser, wann immer es benötigt wird.
Es gibt viele Gelegenheiten, zu denen sich ein Betrieb des Klarstein Hot Spring Plus Heißwasserspenders anbietet: Schnell einen Tee in der gewünschten Temperatur aufbrühen oder Instant-Suppen mit der exakt benötigten Menge Wasser zubereiten sind nur zwei der vielen Möglichkeiten. Der große Edelstahl-Wassertank des Hot Spring PlusHeißwasserspenders nimmt dabei bis zu 5 Liter Wasser auf und eignet sich neben dem Privathaushalt auch hervorragend fürs Büro. Die Bedienung des Heißwasserspenders mit Trockengeh- und Überhitzungsschutz ist denkbar einfach: An der Oberseite befindet sich die Touch-Oberfläche mit jeweils einer Taste für Erhitzen, Temperatur (45-95 °C), Wasserausgabe, zum Lösen der Kindersicherung sowie für gefiltertes Wasser. Es müssen nur die gewünschte Füllmenge und Temperatur eingestellt und die Ausgabetaste gedrückt werden - schon erhält man sehr zügig perfekt temperiertes, heißes Wasser. Dadurch ist die Handhabung kinderleicht und wird schnell zur angenehmen Routine. Die Tropfwanne kann mit einem Handgriff abgenommen und bei Bedarf gespült werden, während die vielfältigen Funktionen wie schnelles Abkühlen sowie der Wasserstands-Alarm die Bedienbarkeit des Gerätes zusätzlich erleichtern. Durch sein großes, übersichtliches Display werden nicht nur alle wichtigen Informationen jederzeit im Blick behalten – der Heißwasserspender wird dadurch auch zum besonderen Blickfang und fügt sich nahtlos in jedes Küchenambiente ein.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.