Heißes Wasser auf Knopfdruck – der Klarstein Hot Spring liefert dir jederzeit die richtige Temperatur, ohne Warten und ohne Verschwendung.
Ob Tee auf exakt 75 °C, Instant-Suppe mit der passenden Wassermenge oder eine schnelle Tasse Kaffee – der Klarstein Hot Spring macht Schluss mit dem Warten auf den Wasserkocher. Der Heißwasserspender fasst 5 Liter in einem Edelstahlbehälter und ist damit ideal für den Haushalt genauso wie fürs Büro. Die Bedienung läuft über ein Touch-Feld auf der Oberseite: Temperatur wählen (45–95 °C), Wassermenge einstellen, Ausgabetaste drücken – fertig. Wer möchte, kann die Kindersicherung aktivieren oder auf gefilterte Ausgabe umschalten. Das große, übersichtliche LCD-Display zeigt alle relevanten Informationen auf einen Blick und macht den Hot Spring gleichzeitig zum Blickfang in jeder Küche. Praktische Details erleichtern den Alltag: Die Abtropfschale lässt sich unkompliziert entnehmen und ausspülen, eine Niedrigwasseranzeige meldet sich rechtzeitig, und die Schnellkühl-Funktion sorgt dafür, dass du nicht auf zu heißes Wasser warten musst. Der gezielte Ohrev auf die gewünschte Temperatur verbraucht dabei deutlich weniger Strom als das Erhitzen eines vollen Topfes auf dem Herd. Überhitzungsschutz und Trockenlaufschutz sind serienmäßig an Bord.
Robuste Materialien und zuverlässige Elektronik sorgen dafür, dass der Hot Spring auch bei täglichem Einsatz dauerhaft seinen Dienst tut – ob zu Hause, im Büro oder in einem kleinen Betrieb.
Hol dir den Klarstein Hot Spring und genieß heißes Wasser genau dann, wenn du es brauchst.
Artikel gehört zur Kategorie: Wasserkocher
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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