Kein sichtbarer Dunstabzug, keine unterbrochene Küchenfront – die Klarstein High Line Eco 77 verschwindet hinter der Schranktür und leistet trotzdem zuverlässige Arbeit. Mit einem Luftdurchsatz von 436 m³/h zieht sie Kochdünste, Fett und Gerüche sicher ab, bevor sie sich in der Küche festsetzen.
Eingebaut in einen hängenden Küchenschrank bleibt die Haube vollständig unsichtbar – kein vorstehender Abzug, kein Stilbruch. Die kompakte Bauweise greift dabei minimal in das vorhandene Möbel ein. Ob als Abluft- oder Umluftgerät: Die High Line Eco 77 lässt sich flexibel installieren. Im Umluftbetrieb übernehmen die mitgelieferten Aktivkohlefilter die Geruchsbindung – ein Außenluftanschluss ist dann nicht nötig.
Bei maximalem Betrieb arbeitet die Haube mit höchstens 56 dB – leise genug, um sich beim Kochen normal zu unterhalten. Die LED-Beleuchtung (2 × 4 W) erhellt die Kochfläche gleichmäßig, ohne zu blenden. Zwei herausnehmbare Aluminium-Fettfilter sind spülmaschinenfest und schnell gereinigt.
Warum die Klarstein High Line Eco 77? Leistungsstarke 436 m³/h Absaugung, ruhiger Betrieb ab 41 dB, Energieeffizienzklasse A+ und eine Installation, die sich dem Küchendesign unterordnet statt es zu dominieren. Mit Fernbedienung, LED-Licht und Aktivkohlefilter – alles dabei für eine saubere, geruchsfreie Küche.
Hol dir die High Line Eco 77 und genieß eine Küche ohne sichtbare Technik.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.