Kein sichtbarer Dunstabzug, keine Kompromisse beim Kochkomfort: Die Klarstein Hektor Unterbauhaube verschwindet hinter der Schranktür und hält die Küche genau so, wie du sie gestaltet hast – aufgeräumt und ohne störende Geräte im Blickfeld.
Mit einem Abluftvolumen von bis zu 547 m³/h und einem Geräuschpegel von lediglich 44–60 dB zieht der Hektor Kochdämpfe, Fettpartikel und Gerüche zuverlässig und leise ab. Der Dunstabzug lässt sich wahlweise im Abluft- oder Umluftbetrieb betreiben: Wer keinen Außenluftanschluss hat, rüstet einfach auf Umluft um – der Aktivkohlefilter übernimmt dann die Geruchsbeseitigung. Die Aluminiumfettfilter sind vorinstalliert, spülmaschinengeeignet und damit einfach zu reinigen. Das integrierte LED-Licht (2 × 1,5 W) beleuchtet die Kochfläche direkt, das beleuchtete Touch-Panel regelt Leistungsstufen und Licht auf Fingertipp. Ein einstellbarer Nachlauftimer sorgt dafür, dass restliche Dämpfe vollständig abgeführt werden. Für den Umluftbetrieb ist ein passender Aktivkohlefilter (Produktnummer 10032843) separat erhältlich.
Die geringe Einbauhöhe und die umlaufende Befestigungskante ermöglichen eine platzsparende und stabile Montage an der Schrankbodenplatte. Empfohlen wird ein Montageabstand von 65–75 cm über der Kochfläche für optimale Abzugsleistung. Breite: 72 cm.
Für alle, die eine minimalistische Küche ohne sichtbare Geräte wollen – und trotzdem auf leistungsstarkes Abzugsvolumen nicht verzichten möchten.
Die Klarstein Hektor Unterbauhaube auf einen Blick: 547 m³/h Abluftleistung, 44–60 dB, Energieeffizienzklasse A++, LED-Beleuchtung, Touch-Bedienung, Abluft- und Umluftbetrieb, 70 W Motorleistung. Hol dir den Hektor und genieß eine Küche, in der alles seinen Platz hat – auch der Dunstabzug.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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