Kein sichtbarer Dunstabzug, kein Stilbruch – die Klarstein Hektor Brilliant Edition verschwindet hinter der Schranktür und hält die Küche so aufgeräumt, wie sie sein sollte. Mit einem Abluftstrom von 506 m³/h zieht sie Kochdämpfe, Gerüche und Fettpartikel zuverlässig ab, ohne sich optisch aufzudrängen.
Die integrierte Einbauhaube passt in einen hängenden Küchenschrank und lässt sich sowohl im Abluft- als auch im Umluftbetrieb betreiben – ideal, wenn kein Außenluftanschluss vorhanden ist. Der Aluminiumfettfilter fängt Fett und Verunreinigungen aus der Küchenluft ab und ist spülmaschinenfest, was die Reinigung erheblich vereinfacht. Das eingebaute LED-Licht beleuchtet die Kochstelle gezielt, das beleuchtete Touchpanel ermöglicht eine intuitive Steuerung von Leistungsstufe und Beleuchtung. Ein einstellbarer Abschalttimer rundet die Bedienung ab.
Die niedrige Einbautiefe des Geräts minimiert den Eingriff in den Küchenschrank. Die Befestigungsleiste rund um das Gerät ermöglicht eine sichere Verschraubung mit Küchenschränken bis 3,5 cm Stärke. Der Abluftöffnungsdurchmesser beträgt 15 cm – Abluftschlauch nicht im Lieferumfang. Empfohlene Montagehöhe: 65–75 cm über der Kochstelle.
Warum die Klarstein Hektor Brilliant Edition? Weil sie Leistung und Diskretion verbindet: 506 m³/h Absaugleistung, 63 dB im leisesten Betrieb, LED-Beleuchtung, spülmaschinenfester Fettfilter und flexibler Abluft-/Umluftbetrieb – alles hinter einer schlichten Schranktür. Die passende Ersatzfilterkassette ist unter der Produktnummer 10027530 erhältlich.
Hol dir die Klarstein Hektor Brilliant Edition und gönn deiner Küche den Auftritt, den sie verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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