Schluss mit kalten Wänden und trockener Heizungsluft: Der Klarstein HeatPal erwärmt Räume mit 1300 W Infrarotstrahlung – lautlos, ohne Luftbewegung, ohne Staubaufwirbelung. Wärme, die du in 2–3 Minuten spürst, direkt auf Haut und Oberflächen – wie Sonnenwärme im Zimmer.
Infrarotheizungen erwärmen nicht die Luft, sondern die Personen und Gegenstände im Raum – das bedeutet kein Austrocknen der Raumluft und kein Konvektionszug. Der Klarstein HeatPal nutzt genau dieses Prinzip: Die 1300 W Heizleistung setzt nach 2–3 Minuten ein, ohne dass die Luft erst vorgewärmt werden muss. Energieeffizienzklasse A – der HeatPal verbraucht bis zu 50 % weniger Strom als herkömmliche Elektroheizungen.
Das robuste Aluminiumgehäuse mit hochwertiger Lackierung ist mechanisch widerstandsfähig und lässt sich mit einem feuchten Tuch reinigen. Das Gerät kann mit Standarddübeln an Wand oder Decke montiert werden.
Die lautlose Betriebsweise macht den HeatPal zur ersten Wahl für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Homeoffice – überall dort, wo Konvektoren durch Luftumwälzung stören würden. Die schlanken Panele in Weiß, Schwarz oder Edelstahl-Optik fügen sich unauffällig in jedes moderne Raumkonzept ein. Ideal auch als Ergänzung zur Zentralheizung oder beim Einzug in eine neue Wohnung.
Hol dir mit dem Klarstein HeatPal stromsparende Infrarotwärme, die sofort wirkt – und bestell noch heute direkt zu dir nach Hause.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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