Schluss mit trockener Heizungsluft und surrenden Konvektoren – der Klarstein HeatSquare heizt mit 900 W Infrarotstrahlung genau so, wie die Sonne es tut: direkt, lautlos und ohne den Raum auszutrocknen.
Infrarotstrahlung erwärmt Oberflächen und Menschen – nicht die Luft. Das Ergebnis: angenehme Wärme, die sich sofort anfühlt, kein aufgewirbelter Staub, kein Austrocknen der Atemwege. Bereits nach 2–3 Minuten ist die volle Heizleistung spürbar – ganz ohne Vorheizphase. Dank Energieeffizienzklasse A verbraucht der HeatSquare bis zu 50 % weniger Strom als herkömmliche Elektroheizungen.
Das robuste Aluminiumgehäuse mit hochwertiger Lackierung ist mechanisch belastbar und mit einem feuchten Tuch schnell gereinigt. Der HeatSquare lässt sich mit Standarddübeln an Wand oder Decke montieren. Thermostat, Wochentimer und programmierbarer Betrieb sorgen dafür, dass der Raum warm ist, wenn du ihn brauchst – und das Gerät abschaltet, wenn du es nicht brauchst. Ein automatischer Überhitzungsschutz ist ebenfalls integriert.
Ob Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Homeoffice – dort, wo Konvektoren Staub aufwirbeln, arbeitet der HeatSquare völlig geräuschlos. Das flache, elegante Panel fügt sich nahtlos in moderne Einrichtungen ein. Stromversorgung: 220–240 V, 50 Hz. Zertifiziert nach CE und EU-Sicherheitsnormen. 2 Jahre Garantie.
Hol dir mit dem Klarstein HeatSquare ein Heizsystem, das keine Kompromisse macht: 900 W Infrarotwärme, lautloser Betrieb und stromsparender Betrieb – für jeden Raum, der es verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Terrassenstrahler
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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