Draußen sitzen, wenn andere längst drin sind – mit dem Klarstein Hexa geht das. Der Infrarot-Außenstrahler mit 2.000 W verwandelt Terrasse, Garten oder Gastronomie-Außenbereich in einen komfortablen Aufenthaltsort – auch wenn die Temperaturen fallen. Kein Vorheizen, kein Lüftungsgeräusch: Die Wärme ist sofort da.
Infrarotstrahlung im Wellenbereich 2–10 µm wirkt direkt auf Personen und Oberflächen, ohne die Luft aufzuheizen – kein Wärmeverlust durch Wind oder offene Bereiche. Die Keramik-Infrarotlampe ist für 10.000+ Betriebsstunden ausgelegt und muss über Jahre nicht ausgetauscht werden. Ein Wärmeschutzschild verhindert direkten Kontakt mit dem Heizelement, der neigungsverstellbare Abstrahlwinkel lenkt die Wärme gezielt dorthin, wo sie gebraucht wird.
Der Hexa ist nach IP44/IP65 zertifiziert – spritzwassergeschützt und für den Dauereinsatz im Freien gebaut. Zur Deckenmontage oder Wandmontage geeignet, ideal für Gastronomie, Hotels und private Terrassen. CE-zertifiziert nach EU-Sicherheitsnormen, 220–240 V / 50 Hz, automatische Überhitzungsabschaltung inklusive.
Thermostat, programmierbarer Timer und Fernbedienung machen den Betrieb bequem – Temperatur einstellen, Einschaltzeit planen, vom Sitzplatz aus regeln. Statt die Terrasse im Oktober einzumotten, verlängerst du die Außensaison um 4–6 Monate.
Hol dir den Klarstein Hexa und nutz deine Terrasse das ganze Jahr.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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