Kalte Abende müssen kein Grund sein, die Terrasse zu verlassen. Der Klarstein Heat Guard bringt mit 2100 W Infrarotwärme direkt dorthin, wo du sitzt – ob Terrasse, Garten oder überdachte Außengastronomie. Sofort warm, ohne Vorheizzeit, ohne Lärm.
Was Infrarotstrahlung besonders macht: Die Wellenlängen von 2–10 µm wirken direkt auf Körper und Oberflächen – nicht auf die Luft dazwischen. Wind und Zugluft mindern den Wärmeeffekt kaum. Die Keramik-Infrarotlampe ist auf eine Lebensdauer von über 10.000 Stunden ausgelegt, ein jahrelanger Betrieb ohne Leuchtmitteltausch ist damit realistisch.
Der Heat Guard ist für den Dauereinsatz draußen gebaut: IP44-zertifiziert, wetterfest und aus robusten Materialien gefertigt. Ein Wärmeschutzschild verhindert den direkten Kontakt mit dem Heizelement – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal bei Deckenmontage. Der einstellbare Neigungswinkel lässt sich auf die gewünschte Zone ausrichten, damit die Wärme genau dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
Thermostat, Zeitschaltuhr und Fernbedienung ermöglichen eine komfortable Steuerung – direkt vom Sitzplatz aus. Der automatische Überhitzungsschutz sorgt für sicheren Betrieb auch bei längerem Einsatz. Montage an Decke oder Wand, Anschluss an 220–240 V / 50 Hz, keine Sonderinstallation erforderlich.
Für Gastronomen, Hotelterassen und private Gartenbesitzer gleichermaßen: Der Klarstein Heat Guard verlängert die Außensaison um mehrere Monate – kalte Frühlingsabende und kühle Herbstnächte eingeschlossen. Erhältlich in Weiß, Schwarz und Edelstahl-Optik.
Hol dir den Klarstein Heat Guard und nutz deine Terrasse das ganze Jahr.
Artikel gehört zur Kategorie: Terrassenstrahler
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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