Wenn die Temperaturen sinken, muss die Terrasse nicht leer bleiben. Der Klarstein Heat Giant bringt mit 2.000 W Infrarotwärme sofort angenehme Wärme dorthin, wo du sie brauchst – auf Terrasse, in den Garten oder ins Außenlokal. Kein Aufheizen, kein Warten: Infrarotstrahlung wirkt direkt, auch bei Wind und offenem Himmel.
Das Besondere an Infrarotwärme: Wellenlängen zwischen 2 und 10 µm erwärmen Oberflächen und Menschen direkt, ohne die Umgebungsluft aufzuheizen. Das bedeutet angenehme Wärme selbst bei Zugluft oder halboffenen Räumen. Die Keramik-Infrarotlampe ist auf über 10.000 Betriebsstunden ausgelegt – jahrelanger Betrieb ohne Leuchtmittelwechsel. Ein Wärmeschutzschild verhindert direkten Kontakt mit dem Heizelement, der einstellbare Neigungswinkel richtet die Wärmestrahlung gezielt dorthin aus, wo sie gebraucht wird.
Der Heat Giant ist IP44/IP65-zertifiziert und damit für den dauerhaften Außeneinsatz gebaut: resistent gegen Spritzwasser und Witterungseinflüsse. Die Montage erfolgt an Decke oder Wand. Dank des geräuschlosen Betriebs stört das Gerät weder Gespräche noch Gastronomiebetrieb.
Mit dem Heat Giant verlängerst du die Terrassen-Saison um 4 bis 6 Monate. Für Restaurants, Cafés und Hotels mit Außenbestuhlung ist er ebenso geeignet wie für private Terrassen und Gärten. Thermostat, Zeitschaltuhr und Fernbedienung ermöglichen komfortable Steuerung – auch ohne aufzustehen. Der automatische Überhitzungsschutz sorgt für sicheren Dauerbetrieb. Erhältlich in Weiß, Schwarz und Edelstahl-Optik. Stromanschluss: 220–240 V, 50 Hz.
Gönn deiner Terrasse ein längeres Leben – hol dir den Klarstein Heat Giant und genieß Außensitzen bis weit in den Herbst.
Artikel gehört zur Kategorie: Terrassenstrahler
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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