Kalt. Auf Anhieb. Immer. Die Klarstein Harlem ist ein Getränkekühlschrank mit 23 Litern Fassungsvermögen – kompakt genug fürs Büro, stilsicher genug fürs Wohnzimmer.
Das Kompressorkühlsystem sorgt für eine gleichmäßige Temperatur im gesamten Innenraum – unabhängig davon, wie warm es draußen ist. Kein Temperaturschwanken, das Getränke schneller schal werden lässt. Der stufenlos einstellbare Thermostat hält die gewünschte Temperatur zwischen 0 und 10 °C zuverlässig. Vier fein abgestimmte Kühlstufen lassen sich per Drehregler auf der Rückseite bequem einstellen.
Die Panorama-Glastür mit Edelstahlrahmen macht den Inhalt auf einen Blick sichtbar – ohne Öffnen, ohne Kälteverlust. Das zuschaltbare LED-Innenraumlicht unterstreicht die Präsentation und sorgt dafür, dass du auch abends sofort siehst, was drin ist. Der verstellbare Einlegeboden aus Metallgitter nimmt Standardflaschen, Dosen, Tetrapaks und Sixpacks auf.
Ob als Minibar im Wohnzimmer, Kühlschrank unter dem Schreibtisch im Homeoffice, Ergänzung im Gartenhäuschen oder Getränkestation im Gaming-Zimmer – die Harlem passt überall hin. Fitness-Fans schätzen den direkten Zugriff auf gekühlte Iso-Drinks und Proteinshakes; Gastgeber freuen sich über eine stilvolle Präsentation gekühlter Getränke direkt am Wohnzimmerregal.
Was die Klarstein Harlem auszeichnet: Kompressorkühlung für stabile Temperaturen, maximal 39 dB Betriebsgeräusch und eine Glastür, die den Inhalt repräsentativ in Szene setzt – ohne dass du ständig nachschauen musst. Geeignet für den privaten Haushalt, die Büroküche, die Hotelbar und die Gastronomie.
Begriffe: Getränkekühlschrank · Minibar Kühlschrank · Getränkekühler · Kühlvitrine – Klarstein Harlem
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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