Der Klarstein Happy Hour 38 hält deine Lieblingsgetränke immer auf der richtigen Temperatur – kompakt, leise und mit 38 Litern Fassungsvermögen genau das Richtige für Wohnzimmer, Büro oder Heimbar.
Das thermoelektrische Peltier-Kühlsystem arbeitet vollständig ohne Kompressor – das bedeutet: keinerlei Vibrationen, absolut lautlose Kühlung. Der einstellbare Thermostat hält die gewünschte Temperatur konstant, egal welches Getränk gerade an der Reihe ist. Das Glasfenster mit LED-Innenbeleuchtung zeigt den Inhalt auf einen Blick – ohne dass du die Tür öffnen musst.
Zwei herausnehmbare Gitterroste lassen sich flexibel auf verschiedene Flaschen- und Dosenformate einstellen. Das Türfach fasst 2-Liter-Flaschen. Das Gerät steht frei und passt dank seines schlanken Designs überall hin – ob unter den Schreibtisch, ins Regal oder in die Gartenlaube.
Ob als persönliche Minibar im Wohnzimmer, als praktische Kühlmöglichkeit für Fitness-Drinks nach dem Training oder als stilvolle Ergänzung im Büro: Die Klarstein Happy Hour 38 passt sich deinem Alltag an. Auch als Geschenk zur Wohnungsübergabe oder zum Einzug eine durchdachte Wahl.
Hol dir die Klarstein Happy Hour 38 – und genieß jedes Getränk genau so, wie es sein soll: perfekt gekühlt.
Getränkekühlschrank · Mini-Kühlschrank mit Glastür · Haushalts- und Bürokühlschrank – Klarstein Happy Hour 38
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.