Automatikuhren brauchen Bewegung – stehen sie zu lange still, läuft das Werk ab und muss mühsam neu eingestellt werden. Der Klarstein Hanoi 4 hält bis zu vier Automatikuhren dauerhaft aufgezogen und einsatzbereit, ohne dass du einen Handgriff tun musst.
Das Herzstück ist ein japanischer Motor, der im Betrieb nur 15–20 dB erreicht – leiser als ein ruhiges Zimmer. Ob auf dem Nachttisch oder im Regal: Der Hanoi 4 stört weder Schlaf noch Konzentration. Die Drehrichtung lässt sich frei einstellen: im Uhrzeigersinn, gegen den Uhrzeigersinn oder bidirektional. Mit vier wählbaren Programmen – 1.200, 1.920, 3.600 oder 4.800 TPD – passt sich das Gerät präzise an die Anforderungen unterschiedlicher Uhrwerke an. Jedes Programm kombiniert Rotations- und Ruhephasen so, dass die Zugfeder optimal gespannt wird, ohne überdreht zu werden.
Das Gehäuse aus Bambus mit Aluminiumblende und großem Acrylglas-Sichtfenster macht aus der Aufbewahrung eine Präsentation. Die Innenpolsterung schützt Gehäuse und Armband zuverlässig vor Kratzern. Der Hanoi 4 passt ins Wohnzimmer genauso wie ins Arbeitszimmer oder in einen Schmuckschrank.
Für Sammler, die mehrere Automatikuhren besitzen, ist ein Uhrenbeweger kein Luxus, sondern konsequente Pflege. Und als Geschenkidee für Uhrenliebhaber trifft der Hanoi 4 genau das Richtige – praktisch und optisch überzeugend zugleich. Die Stromversorgung funktioniert weltweit: 100–240 V~, 50/60 Hz.
Gönn deinen Uhren die Pflege, die sie verdienen – hol dir den Klarstein Hanoi 4 und halte deine Sammlung jederzeit bereit.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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