Der H.Koenig Luftentfeuchter DSH520 sorgt für ein angenehmes und gesundes Raumklima in Ihrem Zuhause. Mit einer starken Entfeuchtungsleistung von 20 Litern pro Tag eignet sich dieser tragbare Luftentfeuchter ideal für Räume bis zu 25 m² und hilft dabei, überschüssige Feuchtigkeit zuverlässig aus der Luft zu entfernen.
Zu hohe Luftfeuchtigkeit kann Schimmelbildung, unangenehme Gerüche sowie Schäden an Möbeln und der Bausubstanz begünstigen. Der DSH520 unterstützt Sie dabei, genau das zu vermeiden, und schafft eine angenehmere Umgebung zum Wohnen, Schlafen oder Arbeiten. So genießen Sie Tag für Tag frischere und trockenere Luft in Ihren Räumen.
Besonders komfortabel ist die intelligente WiFi-Funktion, mit der Sie den Luftentfeuchter bequem per App auf Ihrem Smartphone steuern und überwachen können. Zusätzlich bietet das Gerät eine Fernbedienung, sodass Sie Einstellungen flexibel und komfortabel anpassen können. So behalten Sie Ihr Raumklima jederzeit im Blick – auch von unterwegs.
Mit dem 24-Stunden-Timer lässt sich der Betrieb ganz nach Ihrem Tagesablauf planen. Der großzügige 5-Liter-Wassertank unterstützt einen komfortablen Einsatz im Alltag, während die leise Betriebsweise für mehr Wohnkomfort sorgt. Damit eignet sich der Luftentfeuchter ideal für Wohnräume, Schlafzimmer, Arbeitszimmer oder andere feuchtigkeitsanfällige Bereiche.
Dank seiner Leistung von 400 Watt verbindet der H.Koenig DSH520 starke Entfeuchtungsleistung mit moderner Bedienung und hoher Benutzerfreundlichkeit. Das tragbare Design macht ihn flexibel einsetzbar und zu einer praktischen Lösung für alle, die Feuchtigkeit effektiv reduzieren und ihr Zuhause dauerhaft komfortabler gestalten möchten.
Artikel gehört zur Kategorie: Luftentfeuchter & Luftbefeuchter
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.