Der H.Koenig Mini-Gefrierschrank FGW400 ist die ideale Lösung für alle, die eine kompakte und platzsparende Gefrierlösung suchen. Mit einem Fassungsvermögen von 32 Litern, seiner freistehenden Bauweise und einer Höhe von nur 51 cm eignet sich dieser Mini-Gefrierschrank perfekt für kleine Küchen, Büros, Apartments oder andere Räume mit begrenztem Platzangebot.
Dank seiner ultrakompakten Abmessungen lässt sich der FGW400 flexibel in verschiedene Wohn- und Arbeitsbereiche integrieren. Der wechselbare Türanschlag sorgt zusätzlich für mehr Freiheit bei der Aufstellung und ermöglicht eine optimale Anpassung an Ihre räumlichen Gegebenheiten.
Mit seinem einstellbaren Thermostat können Sie die Temperatur bequem an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. So eignet sich der Gefrierschrank ideal zur Aufbewahrung von Tiefkühlkost, kleinen Vorräten oder Speisen, die Sie jederzeit griffbereit lagern möchten.
Der geräuscharme Betrieb macht den Mini-Gefrierschrank besonders angenehm im Alltag. Dadurch eignet er sich nicht nur für die Küche, sondern auch hervorragend für Büros, kleine Wohnräume oder Ferienwohnungen, in denen Komfort und ein ruhiges Umfeld besonders wichtig sind.
Mit seiner Energieeffizienzklasse A+, dem schlichten weißen Design und der praktischen Größe verbindet der H.Koenig FGW400 Funktionalität, Effizienz und Flexibilität. Damit ist er die perfekte Wahl für alle, die einen zuverlässigen und kompakten freistehenden Gefrierschrank suchen.
Artikel gehört zur Kategorie: Gefrierschränke & Gefriertruhen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.