Die H.Koenig HOMY90 Nudelmaschine ist die ideale Wahl für alle, die frische Pasta selbst machen und ihre Familie mit hausgemachten Nudelkreationen verwöhnen möchten. Mit ihrer modernen Technik, der einfachen Bedienung und dem eleganten schwarzen Design bringt diese Nudelmaschine italienischen Genuss direkt in Ihre Küche.
Mit einer Leistung von 220 Watt können Sie in nur wenigen Minuten bis zu 600 g frische Pasta zubereiten. Dank des intuitiven LCD-Bildschirms stehen Ihnen 8 Programme zur Verfügung, darunter 6 automatische Programme und 2 manuelle Programme. Auch ein glutenfreies Programm ist integriert, sodass sich die Maschine flexibel an unterschiedliche Ernährungsweisen anpassen lässt.
Besonders praktisch ist die integrierte Waage, mit der Sie das Mehl komfortabel einfüllen können. Füllen Sie anschließend den 375 ml Wassertank, und die Maschine wählt automatisch die passende Wassermenge für den Teig. Die HOMY90 übernimmt danach die weiteren Schritte für Sie: mischen, kneten und extrahieren – für eine besonders komfortable und gelingsichere Pastazubereitung.
Ein integrierter Ventilator sorgt dafür, dass die frisch geformten Nudeln nach der Ausgabe leicht angetrocknet werden. Dadurch kleben sie weniger aneinander und lassen sich besonders angenehm weiterverarbeiten. So gelingen hausgemachte Nudeln noch einfacher und sauberer im Alltag.
Mit den 7 verschiedenen Formen können Sie eine große Vielfalt an Pastasorten zubereiten. Dazu gehören Spaghetti in dünn, mittel und breit, Tagliatelle, Penne, Fettuccine und Lasagne. Für noch mehr Abwechslung lassen sich Ihre Nudeln zusätzlich mit Zutaten wie Tomaten, Pesto oder Oliven geschmacklich verfeinern.
Auch bei der Reinigung überzeugt die H.Koenig HOMY90 mit hohem Komfort. Das Gerät ist leicht zerlegbar, viele Teile sind spülmaschinenfest und eine Reinigungsbürste ist ebenfalls im Lieferumfang enthalten. Die integrierte Zubehörschublade sorgt zudem für eine ordentliche und platzsparende Aufbewahrung der Einsätze.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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