Der H.Koenig GSX12 Entsafter ist die ideale Wahl für alle, die frische Säfte besonders schonend und aromatisch zubereiten möchten. Als moderner Slow Juicer arbeitet dieses Gerät mit einer sanften Presstechnologie ohne Klingen und mit langsamer Geschwindigkeit, um das Beste aus Obst und Gemüse herauszuholen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Saftpressen werden die Zutaten nicht grob zerkleinert, sondern besonders schonend gepresst. Dadurch bleiben der natürliche Geschmack, wichtige Vitamine und wertvolle Nährstoffe bestmöglich erhalten. So genießen Sie frische Säfte mit intensivem Aroma und einer hochwertigen Qualität – ideal für eine bewusste Ernährung im Alltag.
Der GSX12 erzeugt bis zu 30 % mehr Saft als herkömmliche Saftpressen und sorgt so für eine besonders effiziente Nutzung Ihrer Zutaten. Ob Obst, Gemüse oder gemischte Saftkreationen – mit diesem Entsafter bereiten Sie im Handumdrehen frische Getränke für den täglichen Genuss zu.
Mit einem Fassungsvermögen von 1 Liter bietet der Slow Juicer ausreichend Platz für mehrere Portionen Saft. Das integrierte Tropfstopp-System unterstützt eine saubere Arbeitsfläche und erleichtert das Ausgießen. Der praktische Tresterbehälter sammelt Rückstände zuverlässig auf und sorgt für zusätzlichen Komfort bei der Zubereitung.
Mit seiner Leistung von 400 Watt, dem hochwertigen Edelstahl-Design und der eleganten schwarzen Ausführung verbindet der H.Koenig GSX12 moderne Optik mit effizienter Technik. Dieser Slow Juicer ist die perfekte Lösung für alle, die frische Säfte mit mehr Geschmack, mehr Nährstoffen und hohem Bedienkomfort genießen möchten.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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