Die H.Koenig Espressomaschine EXPRO980 mit integriertem Mahlwerk ist die ideale Wahl für alle, die aromatischen Espresso aus frisch gemahlenen Bohnen genießen möchten. Mit ihrem modernen Design, der präzisen Technik und den vielseitigen Einstellmöglichkeiten bietet diese Siebträgermaschine mit Mahlwerk beste Voraussetzungen für Kaffeegenuss auf hohem Niveau in den eigenen vier Wänden.
Das integrierte Mahlwerk mit 15 Mahlgraden ermöglicht es Ihnen, den Mahlgrad Ihrer Kaffeebohnen individuell an Ihren Geschmack anzupassen. So können Sie die Kaffeestärke und das Aroma gezielt beeinflussen und Ihren Espresso ganz nach Ihren persönlichen Vorlieben zubereiten – von fein und intensiv bis ausgewogen und harmonisch.
Ausgestattet mit einer italienischen Pumpe sorgt die EXPRO980 Espressomaschine für eine zuverlässige Extraktion und unterstützt die Zubereitung eines vollmundigen Espressos mit intensivem Aroma. Ob für den schnellen Kaffee am Morgen oder den entspannten Genuss zwischendurch – diese Maschine bringt echtes Barista-Feeling in Ihre Küche.
Besonders praktisch ist die Möglichkeit, wahlweise 1 oder 2 Tassen gleichzeitig zuzubereiten. Damit eignet sich die H.Koenig Espressomaschine mit Mahlwerk sowohl für den Einzelgenuss als auch für gemeinsame Kaffeemomente. Der integrierte Körnungsbehälter ergänzt den Komfort und unterstützt eine saubere, komfortable Nutzung im Alltag.
Mit ihrer Kombination aus frisch gemahlenem Kaffee, individueller Mahlgradeinstellung und hochwertiger Espressotechnik ist die H.Koenig EXPRO980 die perfekte Lösung für anspruchsvolle Kaffeeliebhaber. Sie verbindet Komfort, Präzision und geschmackvollen Genuss zu einer stilvollen Espressomaschine für moderne Küchen.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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