Die H.Koenig Kaffeemühle GRD830 ist die ideale Wahl für alle, die das volle Aroma von frisch gemahlenem Kaffee zu Hause genießen möchten. Mit ihrem leistungsstarken Motor, dem präzisen Kegelmahlwerk und dem großzügigen Bohnenbehälter bietet diese elektrische Kaffeemühle beste Voraussetzungen für individuellen Kaffeegenuss – ganz nach Ihrem persönlichen Geschmack.
Dank der Leistung von 130 Watt und der großen Kapazität von 400 g eignet sich die GRD830 ideal für den täglichen Einsatz. Sie können bequem Kaffeepulver für bis zu 10 Tassen mahlen und so sowohl einzelne Genussmomente als auch mehrere Portionen für Familie oder Gäste einfach vorbereiten.
Das hochwertige Kegelmahlwerk sorgt für ein gleichmäßiges und präzises Mahlergebnis. Mit 16 verschiedenen Mahlstufen können Sie den Mahlgrad individuell an Ihre bevorzugte Zubereitungsart anpassen – von fein für Espresso bis grob für Kolbenkaffeemaschinen. So gelingt Ihr Kaffee genau so, wie Sie ihn am liebsten trinken.
Besonders praktisch: Der frisch gemahlene Kaffee kann wahlweise direkt in den Espressofilter oder in eine Kaffeedose zur Aufbewahrung aufgefangen werden. Dadurch bietet die H.Koenig GRD830 ein hohes Maß an Flexibilität und Komfort im Alltag.
Auch in puncto Reinigung überzeugt die Kaffeemühle mit einer durchdachten Ausstattung. Das abnehmbare Kegelmahlwerk sowie die mitgelieferte Reinigungsbürste erleichtern die Pflege und sorgen dafür, dass das Gerät schnell wieder einsatzbereit ist.
Mit ihrem schlanken Design fügt sich die GRD830 harmonisch in moderne Küchen ein. Sie verbindet Funktionalität, Präzision und elegantes Aussehen zu einer praktischen Lösung für alle, die Kaffee frisch mahlen und das Aroma jeder Bohne optimal genießen möchten.
Artikel gehört zur Kategorie: Kaffeemaschinen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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