Die H.Koenig KB14 Eiswürfelmaschine ist die perfekte Wahl für alle, die ihre Getränke jederzeit schnell und unkompliziert mit frischen Eiswürfeln kühlen möchten. Ob für Wasser, Softdrinks, Cocktails, Longdrinks oder für die nächste Gartenparty – mit diesem praktischen Eiswürfelbereiter haben Sie immer ausreichend Eis für erfrischende Momente zur Verfügung.
Mit einer Leistung von 120 Watt arbeitet die H.Koenig KB14 schnell und zuverlässig. Die Maschine produziert alle 6 bis 13 Minuten 9 Eiswürfel und erreicht eine Leistung von bis zu 12 kg Eis pro Tag. Damit eignet sich die Eiswürfelmaschine ideal für den täglichen Gebrauch ebenso wie für Sommerpartys, Picknicks, Familienfeiern oder gesellige Abende mit Freunden.
Die automatische Eiswürfelproduktion sorgt für eine komfortable und einfache Bedienung. Über das digitale Display lässt sich die Herstellung bequem steuern und kontrollieren. Der 2,1-Liter-Wassertank bietet dabei eine praktische Kapazität für eine zuverlässige Eisproduktion, ohne ständig Wasser nachfüllen zu müssen.
Besonders praktisch ist die Möglichkeit, je nach Bedarf zwischen verschiedenen Eiswürfelgrößen zu wählen. So können Sie die Eiswürfel optimal an unterschiedliche Getränke und Einsatzzwecke anpassen – von kleineren Würfeln für Erfrischungsgetränke bis hin zu größeren Eiswürfeln für Cocktails oder Kühlboxen.
Die H.Koenig KB14 Eiswürfelmaschine überzeugt nicht nur durch ihre starke Leistung, sondern auch durch ihre Vielseitigkeit im Alltag. Sie ist ein praktischer Helfer für alle, die Wert auf schnelle Eisbereitung, einfache Bedienung und angenehm gekühlte Getränke legen. Damit ist sie die ideale Ergänzung für Küche, Partyraum oder Sommerterrasse.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.