Die H.Koenig KB12 Eiswürfelmaschine ist die ideale Lösung für alle, die jederzeit schnell und unkompliziert frische Eiswürfel für Getränke, Partys, Familienfeiern oder den täglichen Gebrauch zur Verfügung haben möchten. Ob für Softdrinks, Cocktails, Longdrinks oder zum Befüllen von Kühlboxen – mit dieser Eiswürfelmaschine genießen Sie jederzeit angenehm gekühlte Erfrischungen.
Mit einer Leistung von 100 Watt produziert die H.Koenig KB12 bis zu 12 kg Eiswürfel pro Tag und eignet sich damit hervorragend für den regelmäßigen Einsatz im Haushalt. Besonders praktisch: Die Produktionszeit beträgt nur ca. 6 bis 13 Minuten, sodass neue Eiswürfel schnell nachproduziert werden können, wenn spontan mehr Bedarf entsteht.
Die automatische Eisproduktion macht die Bedienung besonders komfortabel. Über das integrierte LCD-Display behalten Sie den Herstellungsprozess jederzeit im Blick. Zusätzlich sorgt die Wasserstandsanzeige dafür, dass Sie rechtzeitig erkennen, wann Wasser nachgefüllt werden sollte – für eine einfache und zuverlässige Nutzung im Alltag.
Für noch mehr Flexibilität können Sie zwischen zwei Eiswürfelgrößen wählen. So lassen sich die Eiswürfel optimal an verschiedene Getränke und Einsatzzwecke anpassen. Nach der Herstellung werden die Eiswürfel im Gerät kühl gehalten, damit sie jederzeit servierbereit sind. Mit der mitgelieferten Eisschaufel und der herausnehmbaren Eiswürfelschale gelingt das Entnehmen und Servieren besonders einfach und sauber.
Auch optisch überzeugt die H.Koenig KB12 Eiswürfelmaschine auf ganzer Linie. Das elegante Edelstahlgehäuse verleiht dem Gerät eine hochwertige und moderne Ausstrahlung, die sich perfekt in jede Küche, Bar oder Sommerküche einfügt. So kombiniert die Eiswürfelmaschine starke Leistung mit stilvollem Design.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.