Die H.Koenig Bierzapfanlage BW1688 bringt den Genuss von frisch gezapftem Bier direkt zu Ihnen nach Hause. Ideal für gesellige Abende mit Freunden oder entspannte Genussmomente – mit dieser Bierzapfanlage für Zuhause erleben Sie Fassbier bequem in den eigenen vier Wänden.
Das Gerät ist mit allen 6-Liter-Fässern mit und ohne Druck kompatibel, einschließlich Heineken®, sowie mit 5-Liter-Fässern mit Druck. Dadurch bietet die H.Koenig BW1688 flexible Einsatzmöglichkeiten und eine größere Auswahl an Biermarken. Ein Anschluss und ein Schlauch sind bereits im Lieferumfang enthalten, sodass auch 5-Liter-Druckfässer angeschlossen werden können.
Das integrierte Kühlsystem sorgt dafür, dass Ihr Bier bei der gewünschten Temperatur genossen werden kann. Die Temperatur lässt sich individuell von 3 °C bis 12 °C einstellen. Über den LED-Bildschirm behalten Sie dabei jederzeit Temperatur, Volumen und die verbleibende Lagerzeit Ihres Fasses im Blick.
Die Bierzapfanlage garantiert eine Haltbarkeit des Biers von bis zu 30 Tagen. Damit eignet sie sich nicht nur für spontane Abende, sondern auch für längeren Biergenuss über mehrere Tage hinweg.
Auch in der Handhabung überzeugt die BW1688: Dank der abnehmbaren Tropfschale und des ergonomischen Edelstahlgriffs ist sie einfach zu bedienen und zu warten. So wird das Zapfen zuhause besonders komfortabel und alltagstauglich.
Mit der H.Koenig Bierzapfanlage BW1688 6L genießen Sie mit einem einfachen Handgriff den besonderen Geschmack einer Hausbrauerei – frisch, gekühlt und direkt gezapft.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.