Der Vollsortimenter Grundig präsentiert seinen ersten Kaffeevollautomaten – und der hat das Zeug, sich auf Anhieb zum Branchenprimus zu entwickeln. Vom extra schmalen, extra eleganten Dark-Inox-Design einmal ganz abgesehen: Mit seinen maximalen 19 Bar Pumpendruck und dem Kegelmahlwerk mit seinen fünf verschiedenen Mahlgraden holt die Maschine aus jeder einzelnen Kaffeebohne das Maximum an Geschmack und Genuss heraus und begeistert damit Kaffee- und Espressoliebhaber gleichermaßen. Die Kaffeedüse ist höhenverstellbar und dank des Vorbrühsystems präsentiert sich der Kaffeegenuss Tasse für Tasse brühfrisch. Der Wassertank mit 1,5 l Fassungsvermögen ist abnehmbar, die Brüheinheit seitlich herausnehmbar – was eine bequeme Reinigung garantiert. Ebenso bequem ist die Bedienung des Geräts: Sie erfolgt zeitgemäß über ein Touch-Display. Und sogar Teefans kommen bei diesem Allrounder dank der zusätzlichen Heißwasser-Funktion auf ihre Kosten.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.