Wer einmal mit Gas gekocht hat, will nie wieder zurück. Die Klarstein Goldflame 4 Prime ist ein Einbau-Gaskochfeld mit 4 Brennern und einer Gesamtleistung von 8 kW – und liefert genau die direkte Flammenkontrolle, die Hobbyköche und ambitionierte Heimköche schätzen.
Der starke Hauptbrenner mit 3,4 kW bringt Wasser in Minuten zum Kochen und hält auch einen vollen Wok auf Temperatur. Die zwei Normalbrenner mit je 1,8 kW decken den Kochalltag ab, der Hilfsbrenner mit 1 kW eignet sich perfekt zum sanften Köcheln und Warmhalten. Gas reagiert sofort auf jede Reglerbewegung – kein Vorheizen, keine Verzögerung, volle Kontrolle von der stärksten Flamme bis zur zartesten Simmerstellung.
Das Flame Failure Device (FFD) schließt den Gaszufluss automatisch, sobald eine Flamme erlischt – ob durch Überkochen oder Zugluft. Die SnapJetIgnition-Zündautomatik zündet jeden Brenner sicher per Knopfdruck, ohne Streichhölzer oder Feuerzeug. Abnehmbare Gusseisenroste halten Töpfe und Pfannen stabil – auch den schweren Wok – und verteilen die Wärme gleichmäßig unter dem Boden.
Das Glaskeramik-Kochfeld mit Edelstahlrahmen sieht nicht nur hochwertig aus, sondern lässt sich nach dem Kochen schnell abwischen. Lieferumfang inklusive Schlauch und Druckminderer. Das Gerät ist ab Werk auf Erdgas (20 mbar) eingestellt; ein Umbau auf Flüssiggas (LPG, 50 mbar) ist möglich. Maße für den Einbau entnimmst du der beiliegenden Anleitung.
Hol dir das Kochfeld, das Profiköche und Küchenbegeisterte gleichermaßen überzeugt – die Goldflame 4 Prime von Klarstein.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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