Gigaset CL660HX
Für alle, die in Sachen Optik und Funktionalität keinen Kompromiss eingehen wollen: das schnurlose Telefon Gigaset CL660HX. Bestens ausgestattet für die Zukunft des Telefonierens dank Anschlussmöglichkeit an alle Router auf DECT-Basis, z. B. die FRITZ!Box oder den Telekom Speedport. Darüber hinaus überzeugt das Gigaset CL660HX durch seine hochwertige, flächenbündige Verarbeitung. So muss Telefonieren sein. Die flächenbündigen Tasten unterstreichen die Hochwertigkeit des Telefons. Die rahmenlose beleuchtete Tastatur sorgt für optimalen Bedienkomfort. Edler Anthrazit verleiht dem Schnurlostelefon eine besondere Eleganz. Der neu gestaltete Navi-Key und das hochauflösende große Display fügen sich perfekt in den modernen Look ein und machen das Gigaset CL660HX zu einem echten Hingucker. Klingt nach Zukunft, klingt brillant. Ein Telefon für alle: das Universal-Mobilteil CL660HX ist für alle gängigen Internetrouter geeignet, z. B. für die FRITZ!Box, den Telekom Speedport und viele weitere Modelle. Sie nutzen somit automatisch modernste Internettelefonie und kommen mit dem CL660HX in den Genuss von natürlich klingender Audio-Qualität in HD-Voice. Zudem stehen Ihnen zahlreiche Komfortfunktionen zur Verfügung: ein Router-interner Anrufbeantworter, Zugriff auf das Telefonbuch des Routers sowie Wahllisten eingehender, ausgehender und verpasster AnrufeDas CL660HX Schnurlos-Telefon lässt sich mit individuellen Klingeltönen, eigenen Fotos und Bildschirmschonern ganz einfach Ihrem ganz persönlichen Telefon machen. Managen Sie alle Ihre Kontakte mit der Gigaset QuickSync Software so einfach wie noch nie! Das umfangreiche Adressbuch des CL660HX bietet Platz für bis zu 400 Einträge mit jeweils drei Rufnummern. Das Gigaset CL660HX überzeugt durch sein Design und seine umfangreiche Ausstattung. Angefangen beim großen kontrastreichen TFT-Farbdisplay (50 x 38 mm), das selbst bei schlechtem Licht beste Lesbarkeit garantiert. Bleiben Sie einfach up to date!
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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