Kalte Getränke jederzeit griffbereit – die Klarstein Geheimversteck 17l Minibar macht daraus kein großes Projekt. Mit 17 Litern Fassungsvermögen, flüsterleisem Betrieb und einer Glastür, die den Inhalt auch ohne Öffnen zeigt, passt sie genauso gut ins Homeoffice wie ins Wohnzimmer oder an die Hausbar.
Das thermoelektrisches System kühlt zuverlässig und hält die Temperatur auch im Hochsommer stabil – ohne die Temperaturschwankungen, die Getränken auf Dauer schaden. Der stufenlos einstellbare Thermostat deckt einen Bereich von 5 bis 15 °C ab, sodass Bier, Softdrinks, Proteinshakes oder gekühlte Säfte immer die richtige Temperatur haben. Das einstellbare Metallregal im Inneren nimmt Standardflaschen, Dosen, Tetrapaks und Sixpacks gleichermaßen auf – ein Türfach für kleine Flaschen oder Dosen kommt hinzu.
Die Glastür mit LED-Innenbeleuchtung macht den Inhalt auf einen Blick sichtbar, ohne die Kühlkette zu unterbrechen. Kompakte Abmessungen bedeuten: unter den Schreibtisch, neben die Couch, in die Gartenlaube – die Minibar findet überall ihren Platz, ohne dass eine Installation nötig ist.
Wer greift zur Klarstein Geheimversteck 17l Minibar? Alle, die kalte Getränke wollen, ohne jedes Mal in die Küche zu laufen: Fitness-Begeisterte mit Isotonikvorrat, Gamer mit Dauerzugang zur Kühltheke, Homeoffice-Nutzer, die Kollegen beeindrucken wollen – und alle, die ein durchdachtes Einzugsgeschenk suchen. Für Zuhause, Büro, Bar und Gastronomie gleichermaßen geeignet.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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