Balkon, Terrasse oder Wohnung – der Klarstein Gatsby macht Schluss mit der Ausrede, dass Grillen nur im Garten geht. Kein Rauch, keine Kohle, kein Gas: einfach einstecken und loslegen.
Mit 2.000 W Leistung und dem EasyGrill Concept ist der Gatsby in 5–10 Minuten grillbereit – ohne Vorheizen, ohne Wartezeit auf glühende Kohle. Der stufenlos einstellbare Thermostat deckt einen Temperaturbereich von 150 bis 230 °C ab, ob Gemüse oder Steak. Die 40 x 36 cm große antihaftbeschichtete Grillplatte aus Druckgussaluminium sorgt dafür, dass nichts anklebt – und lässt sich für die Spülmaschine abnehmen.
Die herausnehmbare Tropfschale fängt Fett und Fleischsaft auf, damit die Reinigung nach dem Grillen keine lästige Pflicht wird. Das ABS-Frontpanel bleibt auch bei voller Leistung kühl – sicher für Balkon und Terrasse. Anschluss per 230 V-Steckdose, kein Gas, kein Kohleanzünder.
Der Gatsby ist die Antwort für alle, die in Mietwohnungen leben, auf dem Balkon keinen offenen Grill verwenden dürfen oder einfach unkompliziert grillen wollen – ohne Sondergenehmigung, ohne Aufwand. Das wetterfeste Material hält UV-Strahlung, Regen und wechselnden Temperaturen stand, sodass der Grill ganzjährig draußen stehen kann.
Hol dir den Klarstein Gatsby und gönn deinem Balkon das erste richtige Grillfest der Saison.
Artikel gehört zur Kategorie: Elektrogrills
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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