Arbeitsbreite 31cm
Der Cleansystem Fensterwischer 18808-20 von GARDENA ist Fensterwischer und Abzieher in einem, er ist als Hand- und als Stielgerät einsetzbar. Er dient zur Reinigung von Glasflächen im Außenbereich. Mit dem hochwertigen Microfaser-Vlies erreicht man eine intensive Reinigungsleistung. Es lässt sich einfach abnehmen und bei 60° in der Waschmaschine reinigen. Das Drehgelenk lässt sich auch feststellen, um den Abzieher bequem einsetzen zu können. Der Abzieher selbst besteht aus einer hochwertigen, strapazierfähigen Gummilippe, die saubere und streifenfreie Fenster zaubert. Er ist mit allen GARDENA Cleansystem Wasserstielen kompatibel. Das GARDENA Cleansystem ist die ideale Lösung für alle Reinigungsaufgaben rund um Haus und Garten. Das wasserführende Reinigungssystem mit dem Original GARDENA System-Anschluss ist vielseitig kombinierbar. Es besteht aus verschiedenen Handbürsten für den Einsatz auf kleineren Flächen und Stielen mit passenden Vorsatzgeräten, wenn mehr Reichweite benötigt wird oder die zu reinigende Fläche größer ist. Die Nasspflege kann mit klarem Wasser oder unter Zusatz von GARDENA Reinigungstabs oder GARDENA Seifenstäbchen erledigt werden.
Artikel gehört zur Kategorie: Bewässerung
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.