400 Watt, inkl. Schlauch-Anschluss, Aufbewahrungsbox
Die GARDENA Schmutzwasser-Tauchpumpe 10500 BASIC ist eine leistungsstarke Pumpe mit exzellentem Preis-Leistungsverhältnis und geringem Stromverbrauch. Sie eignet sich ideal zum Entwässern, Umpumpen und Abpumpen von Schmutzwasser. Zuverlässige Qualität und Langlebigkeit sind zwei wesentliche Merkmale der 10500 BASIC. Die Pumpe ist mit selbstschützenden Technologien ausgestattet, wie einem Thermoschutzschalter, der eine Überhitzung des Motors verhindert. Sie besitzt außerdem eine gehärtete Edelstahlwelle für eine lange mechanische Lebensdauer. Die Schmutzwasser-Tauchpumpe ist für den Einsatz in Teichen, Sickerschächten, Baugruben, Regentonnen und überfluteten Kellern konzipiert. Sie bewältigt Schmutz- und Sandpartikel bis zu einer Größe von 25mm, während der 400 Watt Motor bis zu 10.500 Liter Schmutzwasser pro Stunde fördert. Der einstellbare Schwimmerschalter mit optionaler Einsteckvorrichtung für eine Dauerlauffunktion verhindert Trockenlauf und sorgt dafür, dass die Tauchpumpe automatisch und sicher läuft. Sehr praktisch ist auch der Tragegriff. Die Pumpe eignet sich hervorragend für die Entwässerung von Teichen oder Baugruben und ermöglicht es, Schmutzwasser effizient und schnell von unerwünschten Stellen abzusaugen. Das 10 Meter lange Stromkabel ermöglicht es, die Tauchpumpe bis zu einer maximalen Tiefe von 6 Metern einzusetzen. Außerdem ist es möglich, das Wasser bis zu 5 Meter in die Höhe zu pumpen. Die praktische Mehrzweck-Tauchpumpe ist nicht nur für den Außenbereich geeignet, sie beseitigt auch Überschwemmungen im Haushalt, zum Beispiel bei einer ausgelaufenen Waschmaschine oder einem überfluteten Keller durch aufsteigendes Grundwasser. Die GARDENA Schmutzwasser-Tauchpumpe 10500 BASIC ist eine kostengünstige Pumpe für gelegentliche Pumparbeiten.
Artikel gehört zur Kategorie: Gartenpumpen
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.