400 Watt
Die GARDENA Klarwasser-Tauchpumpe 8600 BASIC ist eine leistungsstarke Pumpe mit geringem Stromverbrauch, die sich ideal zum Entwässern, Umpumpen und Abpumpen von klarem Wasser im Haus und im Garten eignet. Die handliche Pumpe mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt mit zuverlässiger Qualität und Langlebigkeit. Daher ist die 8600 BASIC mit einer gehärteten Antriebswelle aus Edelstahl für eine hohe mechanische Belastbarkeit ausgestattet. Sie bietet einen einstellbaren Schwimmerschalter, der Trockenlauf verhindert und dafür sorgt, dass die Tauchpumpe effizient und sicher läuft. Die Elektropumpe ist für klares Wasser oder leicht verschmutztes Wasser mit Partikeln von maximal 5mm Korngröße geeignet, zum Abpumpen des Wassers aus Schwimmbecken und Sickerschächten oder zum Leerpumpen eines überfluteten Kellers nach Wasserschaden. Der 400 Watt starke Motor pumpt das Wasser bis zu 5,5 Meter hoch und kann bis zu 8.600 Liter Wasser pro Stunde fördern. Z.B. lässt sich das Regenwasser aus der Tonne benutzen, um es gezielt in Blumenbeeten oder dem Gemüsegarten zum Bewässern zu verwenden. Die praktische Mehrzweck-Tauchpumpe ist nicht nur für den Außenbereich geeignet, sondern beseitigt auch Überschwemmungen im Haushalt, zum Beispiel bei einer ausgelaufenen Waschmaschine oder einem überfluteten Keller durch aufsteigendes Grundwasser. Sie ist mit einer optionalen Dauerlauffunktion ausgestattet, womit eine Flachabsaugung von bis zu 4mm erreicht werden kann und das unerwünschte Wasser fast vollständig entfernt wird. Das 10 Meter lange Stromkabel ermöglicht es, die Klarwasser-Tauchpumpe 8600 BASIC bis zu einer maximalen Tiefe von 6 Metern einzusetzen. Nach der Nutzung lässt sich das Kabel sauber aufwickeln und die Pumpe so ordentlich verstauen.
Artikel gehört zur Kategorie: Gartenpumpen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.