ohne Akku und Ladegerät, POWER FOR ALL ALLIANCE
Die Akku-Grasschere PowerCut 20/18V P4A solo von GARDENA eignet sich zum komfortablen, kabellosen Schneiden von Rasenkanten, für den
Formschnitt von Buchsbäumen und zum Stutzen von Sträuchern und kleinen Hecken. Ab der Saison 2024 wird das Modell mit dem 18V Power for All Akku-System betrieben, mit abnehmbarem Akku. Dieser passt auch in eine Vielzahl anderer Gartengeräte von GARDENA, kann aber auch markenübergreifend in mehr als 100 Produkten anderer Hersteller verwendet werden. Das schont die Umwelt, spart Kosten und Platz. Nicht kompatible Akkus und Ladegeräte gehören damit der Vergangenheit an. Die leichte Akku-Gras- und Strauchschere PowerCut 20/18V P4A ist mit einem ergonomisch geformten Griff ausgestattet. Sie verfügt über eine ausgewogene Balance, für eine einfache und komfortable Handhabung. Für den präzisen Schnitt von Rasenkanten und Buchsbäumen ist das 8cm breite Gras- und Buchsbaummesser ideal. Das 20cm lange Strauchmesser ist zum Schneiden von Sträuchern und kleinen Hecken geeignet. Dank den austauschbaren Messern ist das Gerät vielseitig einsetzbar. Die in Deutschland gefertigten Qualitätsmesser sind langlebig, präzisionsgeschliffen und lassen sich mit nur einem Knopfdruck lösen und einfach austauschen, ganz ohne Werkzeug. Nach dem Schnitt lässt sich die Akku-Gras- und Strauchschere PowerCut 20/18V P4A platzsparend senkrecht ins Regal stellen.
Artikel gehört zur Kategorie: Heckenscheren & Astscheren
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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