Kein Dunstabzug über dem Kochfeld – die Klarstein Full House macht ihn überflüssig. Das Kochfeld mit integriertem Downdraft-Abzug saugt Dämpfe und Gerüche direkt an der Kochstelle ab, bevor sie sich im Raum verteilen. Das Ergebnis: eine offene, unverbauerte Küche ohne Gerät an der Decke.
Mit 7.120 W Gesamtleistung liefern die vier Induktionszonen schnelles, präzises Aufheizen – direkt am Topfboden, ohne Wärmeverlust an der Oberfläche. Dank flexibler Kochzone lassen sich zwei Felder zu einer großen Fläche verbinden, ideal für Fischpfannen, Bräter oder großes Kochgeschirr.
Der integrierte Downdraft-Abzug leistet bis zu 444 m³/h und arbeitet wahlweise im Abluft- oder Umluftbetrieb. Im Umluftbetrieb reinigt der Aktivkohlefilter die Luft und führt sie zurück in den Raum – kein Abluftkanal durch die Decke notwendig. Doppelte Fettfilter halten Fettpartikel zurück, bevor sie sich auf Oberflächen absetzen.
Das macht die Full House zur idealen Lösung für Kücheninseln, Open-Space-Küchen und Renovierungen, bei denen kein Abluftkanal verlegt werden soll. Architekten und Innenarchitekten greifen bei modernen Küchenkonzepten regelmäßig auf diese Lösung zurück.
Induktionskochen, leistungsstarker Abzug und klares Design – in einem einzigen Einbaugerät. Hol dir die Klarstein Full House und genieß eine Küche ohne Kompromisse.
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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