Wer einen Kücheninsel-Traum plant oder den offenen Wohnraum nicht durch eine klobige Haube zerstören will, kennt das Problem: Abzugshaube oder freie Sicht – beides zusammen geht nicht. Die Klarstein Full House 3.0 löst diesen Konflikt. Das Kochfeld mit integriertem Downdraft-Dunstabzug saugt Dämpfe und Gerüche direkt an der Kochfläche ab – ganz ohne Haube über dem Kopf. Ergebnis: eine Küche, die so offen bleibt, wie du sie geplant hast.
Die vier Induktionskochzonen leisten zusammen 7.150 W und sorgen für schnelles, präzises Kochen mit geringem Energieverbrauch – Energieeffizienzklasse A+. Eine flexible Kochzone nimmt auch größere Töpfe und unterschiedliche Geschirrformate auf. Der integrierte Downdraft-Abzug schafft dabei bis zu 653 m³/h Abluftleistung und zieht Wrasen direkt von der Kochfläche weg, bevor sie sich im Raum verteilen.
Zwei Fettfilter aus Aluminium fangen Fettpartikel ab, bevor sie sich auf Oberflächen absetzen. Ein Aktivkohlefilter neutralisiert Gerüche und führt gereinigte Luft zurück in den Raum – das Gerät unterstützt sowohl Abluft- als auch Umluftbetrieb, sodass keine Deckenöffnung oder Abluftkanal zwingend erforderlich ist.
Besonders gefragt bei Kücheninseln, offenen Wohnküchen und Renovierungen, bei denen kein Abluftkanal durch die Decke gelegt werden soll. Architekten und Innenarchitekten greifen auf die Full House 3.0 zurück, wenn ein cleanes, haubloses Küchenkonzept gefordert ist.
Gehäuse aus Edelstahl und Glas, Touch-Bedienfeld für Kochfeld und Abzug, Kindersicherung, Überhitzungsschutz und ein integrierter Ölauffangbehälter machen das Gerät zur vollständigen Lösung für die moderne Küche – in einem einzigen Einbaugerät.
Hol dir die Klarstein Full House 3.0 und spar dir die Haube – für mehr Raum, mehr Licht und eine Küche ohne Kompromisse.
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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