Kein Eiswürfel zur Hand, wenn die Runde am größten ist? Mit dem Klarstein FrostMaster gehört das der Vergangenheit an. Der kompakte Eiswürfelbereiter produziert bis zu 35 kg Eis pro Tag – genug für die nächste Gartenparty, den Heimbar-Abend oder den täglichen Bedarf im Büro.
Der integrierte Kompressor mit Kältemittel R290 arbeitet kontinuierlich ohne Vorkühlzeit und ohne Überhitzungsrisiko. Pro Zyklus entstehen in nur 15 Minuten bis zu 34 Eiswürfel – auf Wunsch in verschiedenen Größen, je nachdem ob du Cocktails, Longdrinks oder Smoothies zubereitest. Das Gehäuse aus lebensmittelechtem Edelstahl erfüllt die hygienischen Anforderungen der Lebensmittelindustrie und hält intensiver täglicher Reinigung stand, ohne Glanz oder Hygiene einzubüßen.
Die Bedienung läuft über ein beleuchtetes LED-Display – übersichtlich, direkt, ohne Einarbeitungszeit. Wasserzulauf- und Ablaufschläuche sind im Lieferumfang enthalten, eine direkte Anbindung an die Wasserleitung ist ohne zusätzliches Zubehör möglich. Höhenverstellbare Standfüße sorgen für sicheren Stand auch auf unebenem Untergrund. Der Automatik-Wassernachfüller hält den Betrieb auch bei langen Einsätzen am Laufen.
Der FrostMaster ist die richtige Wahl für Bars, Restaurants, Cafés, Hotels und Cateringunternehmen, die eine zuverlässige Eisversorgung brauchen – ohne Abhängigkeit vom Lieferanten für Packeis. Genauso beliebt bei Hochzeiten, Firmenevents und Sommerpartys, wo ein einziges Gerät Dutzende Zapfhähne gleichzeitig versorgt.
Setz auf den Klarstein FrostMaster – und hol dir frisches Eis genau dann, wenn du es brauchst.
Artikel gehört zur Kategorie: Eismaschinen
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.