Selbstgemachtes Eis, das wirklich schmeckt – ohne Fertigmischung, ohne versteckten Zucker, ohne Kompromisse. Der Klarstein FrostFusion macht es möglich: Mit eingebautem Kompressor und 1 Liter Fassungsvermögen steht frisches Speiseeis, Sorbet oder Frozen Yogurt in 30–40 Minuten auf dem Tisch – ganz ohne Vorkühlen.
Das Herzstück ist der eingebaute Kompressor: Er übernimmt die Kältearbeit selbst, sodass du weder die Zutaten vorfrieren noch die Schüssel stundenlang ins Gefrierfach legen musst. Einfach einschalten, Zutaten rein, loslegen. Die automatische Keep-cool-Funktion hält das fertige Eis nach der Zubereitung auf Temperatur, damit es fest bleibt – auch wenn du nicht sofort servierst. Konsistenz lässt sich stufenlos anpassen: von cremigem Soft-Eis im italienischen Stil bis zu festem Eiskuchen.
Bedient wird der FrostFusion über ein Touch-Panel mit LCD-Display, das die verbleibende Zubereitungszeit anzeigt – kein Raten, kein Wecker stellen. Der einstellbare Timer schaltet das Gerät automatisch ab. Schüssel und Rührarme bestehen aus Edelstahl, erfüllen lebensmittelrechtliche Anforderungen und lassen sich problemlos unter fließendem Wasser reinigen. Das gebürstete Edelstahlgehäuse macht einen robusten, küchentauglichen Eindruck und ist genauso pflegeleicht.
Im Lieferumfang enthalten: Portionierungslöffel und Messbecher. Ob Kindergeburtstag, Grillabend mit Freunden oder einfach ein heißer Sommernachmittag – der Klarstein FrostFusion liefert frisches Eis auf Abruf. Kompatibel mit Rezepten für Sorbet, Frozen Yogurt und vegane Eissorten.
Hol dir den Klarstein FrostFusion und gönn dir den Sommer – mit Eis, das du selbst bestimmst.
Artikel gehört zur Kategorie: Eismaschinen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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