Frisch gezapftes Bier, ganz ohne Kneipe – die Klarstein FrostBrew macht deinen Wohnzimmertisch zur Bierzapfanlage. Das CO2-Drucksystem sorgt für die typische Gastronomie-Schaumkrone, während die thermoelektrische Kühlung das Fass auf 3–12 °C herunterkühlt – still, ohne Kompressorlärm.
Das Herzstück: ein thermoelektrisches Kühlsystem, das Standard-5-Liter-Fässer – erhältlich in jedem Supermarkt – von Zimmertemperatur auf die optimale Zapftemperatur zwischen 3 und 12 °C bringt. Kein Kompressor, kein Rauschen – die FrostBrew arbeitet mit gerade einmal 45 dB, leiser als eine ruhige Unterhaltung. Ein transparentes Sichtfenster an der Front zeigt dir jederzeit den Füllstand des Fasses, ohne das Gerät öffnen zu müssen.
Das integrierte CO2-Drucksystem hält den richtigen Karbonisierungsdruck aufrecht – jedes gezapfte Glas mit der perfekten Schaumkrone, genau wie in der Bar. Das LED-Temperaturdisplay zeigt dir stets die aktuelle Kühltemperatur an, und die abnehmbare Abtropfschale macht die Reinigung nach der Party zum Kinderspiel.
Für wen ist die Klarstein FrostBrew ideal? Für alle, die beim nächsten Grillabend, Fußballspiel oder Geburtstagsfeier echtes Fassbier servieren wollen – ohne Barpreise zu zahlen. Einfach ein 5-Liter-Fass einlegen, CO2-Kapsel einsetzen, und der Heimzapfhahn ist bereit.
Hol dir die Klarstein FrostBrew und gönn dir das Bier, das du verdienst – frisch gezapft, zuhause.
Bierzapfanlage
3 x CO2-Kartusche
Adapter für Standardfässer ohne CO2
Mehrsprachige Bedienungsanleitung
Maße: 41,5 x 52,6 x 26,4 cm (BxHxT)
Gewicht: 5,3 kg
Kabellänge: 1,2 m
Artikel gehört zur Kategorie: Einkochautomaten
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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