Werden Sie energiebewusst.
Electricity Meter Interface 2, P1 - Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Freund, den Sie immer nach Ihrem Stromverbrauch fragen können und der Ihnen immer eine präzise Antwort gibt. Jemanden, der sich mit Ihrem Stromzähler auskennt und Ihnen hilft, energiebewusster zu werden. Ein Freund, der Ihnen helfen will, Ihren Verbrauch zu senken, Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen. Das ist ein Freund!
Reduzieren Sie Ihre Stromkosten.
Das Stromzähler-Interface 2 P1 wird an Ihrem Stromzähler mit aktiviertem P1-Anschluss angebracht, um Ihren Verbrauch zu verfolgen und Ihnen über einen kompatiblen Hub die Fakten zu liefern. Auf diese Weise können Sie energiebewusst werden, Ihren Stromverbrauch in die Schwachlastzeiten verlagern und damit beginnen, Ihren Verbrauch und Ihre Stromrechnung zu senken. Sie brauchen keine professionelle Hilfe, um diesen Energieverfolgungs-Frid zu installieren - das können Sie ganz einfach selbst tun.
Dafür sind die Frienten ja da.
Verschieben Sie Ihre Stromlast und helfen Sie dem Netz.
In Spitzenverbrauchszeiten, z. B. wenn die Menschen von der Arbeit nach Hause kommen und ihre Elektrogeräte benutzen, um das Abendessen zuzubereiten oder ihr Elektroauto aufzuladen, wird das Stromnetz massiv belastet. Mit dem Electricity Meter Interface 2 P1 können Sie das Netz entlasten, indem Sie Ihre Verbrauchsspitzen erkennen und Ihren Verbrauch in die Schwachlastzeiten verlegen.
Kompatible Zähler.
Das Electricity Meter Interface 2, P1 funktioniert mit den meisten modernen Stromzählern, aber es kann lokale Spezifikationen geben, die zu beachten sind. Eine Liste der gängigen Stromzähler, mit denen das Electricity Meter Interface 2, P1 erfolgreich getestet wurde, finden Sie auf der Webseite von frient. Bitte beachten Sie, dass das Gerät auch mit Zählern funktionieren kann, die nicht in der Liste aufgeführt sind.
Eigenschaften:
Artikel gehört zur Kategorie: Smart Home
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.