Die Foscam B4 ist eine batteriebetriebene Kamera für den Außenbereich. Die Kamera zeichnet Videos mit einer Auflösung von 2.560 x 1.440 Pixeln bei 20 Bildern pro Sekunde auf, sodass selbst kleinste Details erfasst werden. Mit Funktionen wie Bewegung- und Geräuscherkennung ist auch ein PIR-Sensor verbaut. So ist die Foscam B4 in der Lage Menschen von anderen sich bewegenden Objekten zu unterscheiden. Im Lieferumfang sind ein 5000 mAh Akku und ein Solarmodul enthalten. Dank WLAN und internem Akku ist Foscam B4 ist komplett kabellos und benötigt keine Steckdosen oder Verlängerungskabel. Der Akku wird über das bei liegende Solarmodul mit Strom versorgt. Mit insgesamt 4 Scheinwerfern und 4 Infrarot-LEDs hat die Kamera eine Nachtsichtweite von bis zu 10 Metern und kann auch bei Dunkelheit Farbaufnahmen machen. Die Foscam B4 ist mit integriertem Mikrofon und Lautsprecher ausgestattet und unterstützt Zwei-Wege-Audio in Echtzeit. Eine horizontale Drehung um 350° und eine vertikale Drehung um 90° ist möglich, so dass fast ein 360°-Blickwinkel ohne Blindzone abgedeckt wird. Die Foscam PC App ist eine Videoverwaltungssoftware (VMS) mit einer intuitiven Benutzeroberfläche, die es ermöglicht, Videos auf dem Computer, Laptop zu speichern, zu finden, anzusehen und zu verwalten. Die Aufnahmen können auch lokal auf einer Micro-SD-Karte (bis zu 256 GB) gespeichert werden.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.