Oktober auf der Terrasse – warum nicht? Der Klarstein Flagranti Plus Gasheizstrahler verlängert die Outdoor-Saison weit in den Herbst hinein. Kein Stromanschluss nötig, kein Vorheizen: Infrarotwärme setzt sofort ein, sobald die Flamme brennt.
Mit einem regelbaren Wärmeleistungsbereich von 4–12 kW versorgt der Flagranti Plus auch größere Freiflächen zuverlässig mit Wärme. Der neigbare Schutzschirm lenkt die Infrarotstrahlung gezielt auf die Sitzenden – keine Wärme geht ungenutzt in den Himmel. Als Brennstoff eignet sich Propan oder Butan, beides handelsübliche Gasflaschen.
Gezündet wird per Piezo-Zünder mit einem einzigen Tastendruck – ohne Streichhölzer, ohne Umstände. Für den Fall einer unerwarteten Flammenunterbrechung sorgt das thermoelektrische Sicherheitsventil dafür, dass die Gaszufuhr sofort unterbrochen wird.
Der Flagranti Plus ist aus hochwertigen Materialien gefertigt und für den Dauerbetrieb im Freien ausgelegt. Ob in Gartenrestaurants, Hotel-Terrassen oder beim Grillabend mit der Familie: Der Strahler macht Außenbereiche auch bei frischen Temperaturen zu angenehmen Aufenthaltsorten.
Gönn dir und deinen Gästen mehr Zeit unter freiem Himmel – hol dir jetzt den Klarstein Flagranti Plus Gasheizstrahler.
Artikel gehört zur Kategorie: Terrassenstrahler
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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