Fisher-Price Meine erste Toilette begleitet Kleinkinder beim Töpfchentraining. Das Töpfchen orientiert sich optisch an einer Toilette und bietet Musik als Teil der Nutzung. Modell HJC38 verbindet das vertraute Sitzgefühl eines Kindertöpfchens mit spielerischen Rückmeldungen für den Alltag.
Die Musikfunktion reagiert während des Trainings mit Klängen und Sätzen. Ein Griff für die Spülung erzeugt Klickgeräusche; Sitz und Deckel lassen sich öffnen und schließen. Diese Elemente machen die Abläufe rund um die Toilette für Kinder nachvollziehbar.
Der abnehmbare Toilettenbrillenaufsatz kann später beim Wechsel zur normalen Toilette eingesetzt werden. Die herausnehmbare Schüssel erleichtert das Entleeren und Reinigen nach der Benutzung. Ein integrierter Spritzschutz gehört ebenfalls zur Ausstattung des Töpfchens.
Das Kindertöpfchen besteht aus Kunststoff und ist als kleine Toilette gestaltet. Die sichtbaren Elemente sind auf das Töpfchentraining ausgerichtet: Sitz, Deckel, Spülgriff und Halterung für Toilettenpapier. Die abnehmbare Schüssel unterstützt die regelmäßige Pflege im Alltag.
Meine erste Toilette ist für das Toilettentraining zu Hause gedacht. Die spielerischen Geräusche und die vertraute Form können die einzelnen Schritte begleiten. Beim späteren Umstieg auf einen großen Toilettensitz lässt sich der separate Aufsatz verwenden; eine gepolsterte Toilettenbrille ist dafür ungeeignet.
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Artikel gehört zur Kategorie: Toilettendeckel & Toilettensitze
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.