Sommer wie Winter angenehm – der Klarstein Fiji Flow Deckenventilator mit DC-Motor sorgt das ganze Jahr für effizienten Luftumlauf, und das mit nur 80 W Stromverbrauch.
Dank eines maximalen Geräuschpegels von 40 dB arbeitet der Fiji Flow selbst im Schlafzimmer geräuschlos im Hintergrund. Mit 6 Geschwindigkeitsstufen lässt sich die Luftzirkulation exakt anpassen – von einem sanften Lüftchen bis zur kräftigen Ventilation. Der reversierende Motor macht den Ventilator zum Ganzjahresgerät: Im Sommer drückt er kühle Luft nach unten, im Winter zirkuliert er warme Luft von der Decke zurück in den Raum und senkt so den Heizbedarf spürbar.
Integriertes LED-Licht und Ventilatorfunktion in einem Gerät – eine Steckdose reicht für beides. Die Steuerung funktioniert per Fernbedienung mit programmierbarem Timer, per App oder per Sprachbefehl über Amazon Alexa und Google Home. Die Deckenhalterung ist für Standardelektroinstallationen ausgelegt.
Der Fiji Flow eignet sich für Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer und größere Büros mit hohen Decken – und überall dort, wo ein fest installiertes Gerät gefragt ist: in Restaurants, Cafés oder überdachten Außenbereichen.
Mit nur 80 W Leistungsaufnahme verbraucht er gegenüber herkömmlichen AC-Motoren 70–80 % weniger Strom. Festes Design, elegantes Erscheinungsbild, lange Lebensdauer – ein Ventilator, den man einmal installiert und an den man jahrelang nicht mehr denkt.
Hol dir ganzjährigen Komfort – gönn dir den Fiji Flow.
Artikel gehört zur Kategorie: Ventilatoren
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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