Zuverlässiges Design, ausgereifte Technik und noch besser - der neue FIBARO Roller Shutter 4!
Mit dem FIBARO Roller Shutter 4, ausgestattet mit dem Z-Wave 800 Chip, ist ein Gerät, können Sie Rollläden, Markisen, Jalousien, Vorhänge und Pergolen steuern. Der Rollladenschalter ermöglicht eine präzise Positionierung von Rollläden oder Jalousieschlitzen. Das Gerät ist mit einer Energieüberwachung ausgestattet. Es ermöglicht die Steuerung von verbundenen Geräten entweder über das Z-Wave-Netzwerk oder über einen direkt angeschlossenen Schalter.
FIBARO konzentrierte sich auf eine einfache Installation und eine intuitive Erstausführung. Es gibt mehr Eingänge für N- und L-Kabel, sodass auf die Verwendung von Verbindungsklemmen verzichtet werden kann. Die Form und Abmessungen des Geräts ermöglichen eine einfache und schnelle Installation in Unterputzdosen. Taste und Diode sind leicht zugänglich. Ausgestattet mit Steckverbindern ermöglicht es eine noch schnellere Montage - kein Schraubendreher erforderlich. Drei Extra-Anschlusskabel zum Anschließen des Schalters sind enthalten. Mit der integrierten Brücke ist eine einfache Überbrückungsoption für Phase und Neutralleiter gegeben. Es ist nicht erforderlich, Wago-Verbinder zum Anschließen von Drähten zu verwenden. Sie sparen Platz in der Dose und verkürzen die Installationszeit dank des Push-in-Drahtanschlusses.
Eigenschaften:
Artikel gehört zur Kategorie: Smart Home
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.