Die Fahrrad Dynamo-Rückleuchte mit integriertem Reflektor sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und überzeugt durch zuverlässige Technik sowie eine robuste Bauweise. Ausgestattet mit einer superhellen roten LED (0,2 Watt) bietet sie eine klare und gut sichtbare Beleuchtung bei 100 % Helligkeit.
Dank des integrierten Standlichts bleibt die Leuchte auch im Stand noch für kurze Zeit aktiv – ein entscheidender Vorteil an Ampeln oder Kreuzungen. Der zusätzlich verbaute, StVZO-zugelassene Reflektor erhöht die Sichtbarkeit weiter und trägt aktiv zur Sicherheit bei.
Die Rückleuchte ist wasserabweisend konstruiert und somit optimal für den täglichen Einsatz bei unterschiedlichen Wetterbedingungen geeignet. Sie ist kompatibel mit allen gängigen Dynamos (6V/3W oder 6V/2,4W) und lässt sich mithilfe des mitgelieferten Montagematerials einfach an den meisten hinteren Schutzblechen befestigen.
Auch für E-Bikes geeignet: Mit einer Lichtstärke von 8 Candela erfüllt die Rückleuchte alle Anforderungen für den Einsatz an modernen Fahrrädern und sorgt für zuverlässige Sichtbarkeit im Straßenverkehr.
Technische Details
Beleuchtung: 1 rote LED (0,2 Watt)
Lichtstärke: ca. 8 Candela
Leuchtmodus: 100 % Helligkeit
Stromversorgung: Dynamo (6V/3W oder 6V/2,4W)
Zulassung: StVZO (K1354)
Zusatzfunktion: Standlicht
Reflektor: Integriert, StVZO-zugelassen
Montage: Schutzblechbefestigung inkl. Zubehör
Bauart: Wasserabweisend
Einsatzbereich: Fahrrad & E-Bike
Gewählte Variante:
Artikel gehört zur Kategorie: Fahrradzubehör
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.