Wer einen Einbauofen sucht, der im Alltag zuverlässig funktioniert und dabei keine Kompromisse bei Leistung oder Platz macht, findet in der Klarstein Elizabeth eine überzeugende Antwort. Mit 49 Litern Innenvolumen und 2.200 W Heizleistung backt, brät und gratiniert sie gleichmäßig – egal ob Sonntagsbraten, Weihnachtsplätzchen oder Pizza für die ganze Familie.
Sechs Heizbetriebsarten decken jeden Bedarf ab: Ober-/Unterhitze, Unterhitze, Heißluft mit Ober-/Unterhitze, Unterhitze mit Umluft, Oberhitze mit Grill sowie reiner Grill. Der integrierte Grill sorgt für knusprige Ergebnisse beim Überbacken und Gratinieren. Die Umluftfunktion verteilt die Hitze gleichmäßig auf allen fünf Einschubebenen – kein heißer Fleck, kein kalter Bereich, jedes Mal ein gutes Ergebnis.
Die vollwertige LED-Innenbeleuchtung zeigt dir den Garfortschritt, ohne dass du die Tür öffnen musst. Der einstellbare Timer läuft bis zu 10 Stunden und schaltet den Ofen automatisch ab. Die Temperatur lässt sich stufenlos zwischen 50 und 250 °C regeln. Das Backblech und der Grillrost sind im Lieferumfang enthalten.
Dank der abnehmbaren Innenverglasung der Tür lässt sich die Elizabeth ohne Werkzeug gründlich reinigen. Eingebaut in die Küchenzeile fügt sie sich nahtlos ins Küchendesign ein – kein freistehender Ofen, kein visueller Bruch.
Hol dir die Klarstein Elizabeth und mach deine Küche zur Bäckerei – bestell heute.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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